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Hinweise zur Nutzung von Ausleihgeräten zur Unterstützung des laufenden Lehrbetriebs:

Über den Mediapool Essen des Zentrums für Informations- und Mediendienste besteht für Mitarbeitende der Universität Duisburg-Essen die Möglichkeit, Medientechnik zur Unterstützung des Lehrbetriebs auszuleihen.

Die Ausleihdauer ist grundsätzlich befristet, eine Verlängerung kann jedoch in Ausnahmefällen durch die Mitarbeiter des Mediapools nach Ermessen durch diese durchgeführt werden.

Die Ausgabe von Leihartikeln erfolgt ausschließlich an Angestellte der Universität. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für die Verwendung von Leihartikeln außerhalb des regulären Lehrbetriebes (Tagungen, Veranstaltungen etc.) ist die Sonderveranstaltungsgruppe des ZIM zuständig.

Ihre Pflichten im Umgang mit Leihartikel des ZIM-Mediapools Essen:

- Überprüfung auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Beschädigungen bei Übergabe:

Die zur Abholung reservierten Geräte werden bei Übergabe und Rücknahme durch die Mitarbeitenden des Mediapools gemeinsam mit dem Nutzenden auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und eventuelle Beschädigungen überprüft. Der Nutzende bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll den Erhalt der fehlerfreien und funktionstüchtigen Leihartikel.

- Pfleglicher Umgang:

Der Nutzende verpflichtet sich, sorgfältig und sachgemäß mit den Leihartikeln umzugehen. Verschmutzungen und Beschädigungen an den Leihartikel sind zu vermeiden. Elektronische Geräte sind grundsätzlich nur in geschlossenen Räumen zu verwenden.

- Vollständige und fristgerechte Rückgabe:

Sämtliche Leihartikel sind samt Zubehör vollständig und fristgerecht zurück zu geben.

- Unverzügliche Meldung von Verlust oder Beschädigung:

Verluste oder Beschädigungen an sämtlichen Leihartikeln sind unverzüglich zu melden. Der Nutzende ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft über den Verlust- oder Schadenshergang verpflichtet.

Eine Verletzung der o.g. Pflichten kann zu unnötigen Kosten führen und einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Der ZIM-Mediapool Essen behält sich vor, Nutzende, die vorsätzlich, grob oder mehrfach gegen diese Pflichten verstoßen, von der Ausleihe auszuschließen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzansprüchen gegen die Nutzenden bleibt unberührt. Alle genannten Regelungen gelten entsprechend für die Ausgabe der eventuell für den Zugang zur Medientechnik erforderlichen Schlüssel. Ein selbstständiges Verlängern durch aufeinander folgende Buchungen, welches dem Umgehen der maximalen Ausleihdauert dient, ist nicht erlaubt. Zu diesem Zweck erstellte Buchungen werden als ungültig angesehen.